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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das 2021 verabschiedet wurde und auf der EU-Richtlinie 2019/882 basiert, die den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen in der gesamten EU verbessern und einheitliche Anforderungen für Barrierefreiheit schaffen soll. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellt es in Deutschland sicher, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – einschließlich Menschen mit Behinderungen.

Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das BFSG viele Webseiten zur digitalen Barrierefreiheit. Es gilt hauptsächlich für wirtschaftliche, öffentliche und dienstleistungsbezogene Webseiten und Anwendungen, die eine breite Öffentlichkeit erreichen oder wichtige Dienstleistungen online anbieten. Auch das Cookie-Consent-Banner spielt eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der neuen Vorschriften, da es barrierefrei gestaltet sein muss. Zum Beispiel sollten alle Schaltflächen und Texte für Screenreader zugänglich sein, und das Banner sollte vollständig mit der Tastatur bedienbar sein.

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Welche Ziele verfolgt das BFSG?

Das BFSG hat das Ziel, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu erleichtern und Barrieren abzubauen:

    • Verbesserung der Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen
      Das BFSG soll sicherstellen, dass bestimmte Produkte (wie Computerhardware, Bankautomaten, Zahlungsterminals) und Dienstleistungen (wie E-Commerce, Bankdienstleistungen, öffentliche Verkehrsmittel) für alle zugänglicher werden, insbesondere für Menschen mit Einschränkungen.
    • Chancengleichheit fördern
      Betroffene Personen sollen durch das BFSG einen besseren Zugang zu Technologien und Dienstleistungen erhalten, was ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben verbessert.
    • Inklusion stärken
      Das BFSG unterstützt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und trägt zu einer inklusiveren Gesellschaft bei, in der alle Menschen gleichberechtigt integriert werden.
    • Schaffung eines einheitlichen Rahmens in der EU
      Einheitliche Anforderungen und Standards sollen in der EU festgelegt werden, um Barrieren im Binnenmarkt zu verringern und sicherzustellen, dass barrierefreie Produkte und Dienstleistungen grenzüberschreitend angeboten werden können.
    • Erleichterung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Betroffene sollen durch barrierefreie Produkte und Dienstleistungen stärker am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.
    • Vermeidung von Diskriminierung
      Ein zentrales Ziel ist es, Diskriminierung zu bekämpfen, indem allen der gleiche Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen und Produkten ermöglicht wird.

Diese Ziele fördern sowohl die Chancengleichheit als auch eine inklusivere Gesellschaft, indem sie die Zugänglichkeit und Teilhabe von betroffene Personengruppen gezielt verbessern.

Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

Vom BFSG sind vor allem Unternehmen betroffen, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, die öffentlich zugänglich sind. Dies umfasst insbesondere:

      1. Hersteller von Produkten

        • E-Commerce-Webseiten: Online-Shops und Plattformen, auf denen Waren und Dienstleistungen verkauft werden, müssen ab 2025 barrierefrei sein. Darunter fallen z.B. Webseiten für den Verkauf von Produkten oder Buchungsportale für Reisen, Veranstaltungen etc.
        • Finanzdienstleistungen: Webseiten von Banken und Finanzinstituten, die Online-Banking, Kreditvergabe oder andere digitale Finanztransaktionen anbieten.
        • Verkehrsdienstleister: Webseiten von öffentlichen und privaten Verkehrsanbietern, die Fahrgastinformationen, Buchungen oder Ticketkäufe anbieten.
        • Kommunikationsdienste: Anbieter von E-Mail-Diensten, Telefonie oder anderen Kommunikationsdienstleistungen.
    1. Dienstleistungsanbieter

      Unternehmen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, insbesondere:

      • Telekommunikationsdienste (z. B. Telefon- und Internetdienste)
      • Personenbeförderungsdienste (z.B. Luft-, Bus-, ahn- und Schiffsverkehr)
      • Unternehmen, die öffentliche Websites oder mobile Apps bereitstellen
        Wenn Unternehmen digitale Dienstleistungen anbieten (z. B. E-Commerce, Bank-Apps), müssen diese ebenfalls den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen.
      • Unternehmen, die Selbstbedienungsterminals bereitstellen
        Dies umfasst z. B. Betreiber von Verkaufs- oder Informationsautomaten, die öffentlich zugänglich sind.

Das BFSG gilt für Unternehmen unterschiedlicher Branchen, sofern ihre Produkte und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Kleinere Unternehmen sind in einigen Fällen von bestimmten Anforderungen ausgenommen, sofern diese eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden. Ziel ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, sicherzustellen.

Welche Unternehmen sind vom BFSG ausgenommen?

Vom BFSG sind bestimmte Unternehmen ausgenommen. Im Detail betrifft dies folgende Unternehmen oder Produkte:

      • Kleine Unternehmen (KMU)
        Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro) sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
      • Unternehmen ohne Verbraucherorientierung
        Unternehmen, die ausschließlich B2B-Dienstleistungen anbieten, die nicht für Endverbraucher bestimmt sind, fallen in der Regel nicht unter das BFSG. Das Gesetz zielt darauf ab, die Zugänglichkeit für Verbraucher zu verbessern und betrifft daher in erster Linie Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Endnutzer bereitstellen.
      • Produkte oder Dienstleistungen, die nicht unter den Geltungsbereich des BFSG fallen
        Produkte oder Dienstleistungen, die nicht explizit im Gesetz aufgeführt sind, wie spezialisierte industrielle Geräte, die nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind, sind ebenfalls nicht betroffen.
      • Unternehmen mit einer unverhältnismäßigen Belastung durch das Gesetz
        Eine unverhältnismäßige Belastung kann vorliegen, wenn die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen eine zusätzliche übermäßige organisatorische oder finanzielle Belastung für den Wirtschaftsakteur darstellt und es ihm nach vernünftigem Ermessen nicht möglich ist, eine oder mehrere der Barrierefreiheitsanforderungen dieses Gesetzes vollumfänglich anzuwenden.

Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass Unternehmen nicht übermäßig belastet werden und die Anforderungen des Gesetzes verhältnismäßig umgesetzt werden können, insbesondere wenn es um kleinere oder sehr spezialisierte Unternehmen geht.

Unter welchen Umständen fallen Kleinstunternehmen unter das BFSG?

Kleinstunternehmen sind nicht generell von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die öffentlich zugänglich sind und in den Geltungsbereich des BFSG fallen.

Das bedeutet, dass auch Kleinstunternehmen, die Produkte wie Selbstbedienungsterminals, Verbraucherendgeräte oder Dienstleistungen wie Telekommunikationsdienste anbieten, verpflichtet sind, die entsprechenden Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.

BFSG-Beratungsangebot für Kleinstunternehmen

Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bietet Kleinstunternehmen Unterstützung bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes an. Auch Unternehmen, die nicht unter das Gesetz fallen, können Beratung in Anspruch nehmen, wenn sie barrierefreie Dienstleistungen anbieten möchten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind vom BFSG betroffen?

Das BFSG gilt für Produkte und Dienstleistungen, die eine breite Nutzung durch Menschen mit Einschränkungen sicherstellen sollen. Konkret sind folgende Produkte und Dienstleistungen betroffen:

      1. Produkte

        • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, z. B. zur Bereitstellung von
        • Telekommunikations- oder audiovisuellen Mediendiensten
        • Selbstbedienungsterminals, wie Bankautomaten oder Ticketautomaten
        • E-Book-Lesegeräte
    1. Dienstleistungen

      • Telekommunikationsdienste
      • Personenbeförderungsdienste
      • Bankdienstleistungen für Verbraucher
      • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
      • Unterstützungsdienste, z. B. Help-Desk oder Call-Center

Das Gesetz umfasst sowohl physische Produkte als auch digitale Dienstleistungen, die öffentlich angeboten werden, wie zum Beispiel E-Commerce-Websites oder mobile Banking-Apps.

Welche Vorteile bringt das BFSG für Unternehmen?

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht gesetzlich zur Umsetzung des BFSG verpflichtet ist, kann es sich durchaus lohnen, barrierefreie digitale Angebote zu schaffen.
Die wichtigsten Vorteile sind:

    • Erweiterte Zielgruppe und mehr Nutzerzugang
      Barrierefreie digitale Angebote ermöglichen es allen Menschen, eine Webseite ohne Barrieren zu besuchen und die Inhalte zu verstehen.
    • Verbesserte Nutzererfahrung
      Barrierefreie Webseiten und Anwendungen, werden für Menschen mit Einschrenkungen konzepiert, jedoch bieten sie eine bessere Benutzererfahrung (User Experience, UX) für alle Nutzer. Dies kann zu höherer Kundenzufriedenheit und -bindung führen.
    • Bessere Platzierung in Suchmaschinen
      Barrierefreie Webseiten sind oft besser strukturiert und zugänglicher für Suchmaschinen. Das erleichtert es Suchmaschinen, die Inhalte der Webseite zu verstehen und zu indexieren, was zu einer höheren Sichtbarkeit bei Google und Co. führen kann.
    • Stärkung der Markenreputation und des Unternehmens-Images
      Unternehmen, die sich aktiv für Barrierefreiheit einsetzen, zeigen, dass sie Verantwortung übernehmen und sich für die Bedürfnisse aller Menschen einsetzen. Dies stärkt das Image als sozial verantwortliche Organisation und kann die Kundenbindung sowie das Vertrauen in die Marke nachhaltig verbessern.

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Relevante Richtlinien und Standards zur Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eng mit anderen wichtigen Regelungen und Standards verbunden, die die Barrierefreiheit in Deutschland und der EU fördern:

    • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
      Die WCAG bilden den internationalen Standard für Barrierefreiheit im Web und dienen als Grundlage für die barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte. Sie helfen dabei, Webseiten und Anwendungen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzergruppen, besser zugänglich sind.
    • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
      Die BITV konkretisiert die Anforderungen des BGG und regelt die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik. Sie stellt sicher, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen.
    • EN 301 549
      Die EN 301 549 ist eine europäische Norm, die technische Anforderungen an die Barrierefreiheit von ICT-Produkten und -Dienstleistungen definiert. Sie dient als Grundlage für die Gestaltung barrierefreier Webseiten und Anwendungen und hilft dabei, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen.

Welche Maßnahmen sind zur BFSG-konformen Gestaltung von Webseiten erforderlich?

Um das BFSG auf einer Webseite konform umzusetzen, muss sichergestellt werden, dass die Webseite für alle Nutzer zugänglich ist, einschließlich Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen und kognitiven Behinderungen. Für die Barrierefreiheit sind nicht nur das Design, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit und die zugängliche Bereitstellung von Informationen wichtig. Bei der Umsetzung zu beachten sind:

    1. Gestalterische Anforderungen

      • Klare Navigation: Websites sollten eine klare und intuitive Struktur aufweisen, damit Nutzer problemlos navigieren können.
      • Hoher Farbkontrast: Ein ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund sorgt für bessere Sichtbarkeit, insbesondere für sehbehinderte Menschen.
      • Visuelle Reize minimieren: Der Einsatz von blinkenden oder sich bewegenden Inhalten sollte vermieden werden, um Personen mit kognitiven Einschränkungen nicht zu überfordern.
      • Einfache Sprache: Eine einfache und leicht verständliche Sprache ist notwendig, um Inhalte für ein breites Publikum zugänglich zu machen.

    2. Barrierefreiheitserklärung

      Gemäß BFSG muss eine Barrierefreiheitserklärung auf der Webseite vorhanden sein. Darin soll erklärt werden, inwieweit die Website barrierefrei ist und welche Maßnahmen dafür ergriffen wurden. Die Erklärung sollte auch Informationen darüber enthalten, wie Besucher den Webseitenbetreiber bei Problemen mit der Barrierefreiheit kontaktieren können.

      • Telekommunikationsdienste (z. B. Telefon- und Internetdienste)
      • Personenbeförderungsdienste (z.B. Luft-, Bus-, ahn- und Schiffsverkehr)
      • Unternehmen, die öffentliche Websites oder mobile Apps bereitstellen
        Wenn Unternehmen digitale Dienstleistungen anbieten (z. B. E-Commerce, Bank-Apps), müssen diese ebenfalls den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen.
      • Unternehmen, die Selbstbedienungsterminals bereitstellen
        Dies umfasst z. B. Betreiber von Verkaufs- oder Informationsautomaten, die öffentlich zugänglich sind.

      Technische Anforderungen

      • Beschriftungen und Alternativtexte: Alle multimedialen Inhalte, insbesondere Bilder und Videos, müssen mit Alternativtexten und Untertiteln versehen sein.
      • Tastatursteuerung: Die gesamte Website sollte ohne Maus, nur durch Tastatureingaben, vollständig navigierbar sein.
      • Barrierefreie PDF-Dokumente: Alle PDF-Dokumente müssen barrierefrei gestaltet und für Screenreader lesbar sein.
      • Anpassung an Assistenztechnologien:
        Die Website muss mit Screenreadern und anderen unterstützenden Technologien kompatibel sein, damit Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen die Inhalte nutzen können.

Diese Maßnahmen sind zentrale Bestandteile des BFSG und helfen dabei, die Barrierefreiheit im Web in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Für weiterführende Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten und zur Einhaltung der internationalen Standards können Sie sich die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) ansehen.

Förderprogramme für das BFSG

Es gibt verschiedene Förderprogramme und Unterstützungsangebote, die Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreiheit ihrer Webseiten unterstützen. Diese Programme zielen darauf ab, die finanziellen und technischen Hürden für die Umsetzung barrierefreier Webseiten zu senken. Es existieren:

      • Förderprogramme auf Bundesebene
        In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme auf Bundesebene, die für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit genutzt werden können.
      • Förderungen durch die Bundesländer
        Viele Bundesländer bieten eigene Programme an, die Digitalisierungsmaßnahmen fördern, welche oft auch die Barrierefreiheit umfassen.
      • Förderprogramme der EU
        Die Europäische Union bietet ebenfalls Fördermöglichkeiten, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit relevant sein können.
      • Förderung durch Behindertenverbände und Stiftungen
        Behindertenverbände und Stiftungen bieten ebenfalls Unterstützung und in manchen Fällen auch finanzielle Hilfe bei der Umsetzung von Barrierefreiheit an.
      • Unterstützung durch Beratungsstellen und Netzwerke
        Neben finanziellen Förderungen gibt es auch Beratungsstellen und Netzwerke, die bei der Umsetzung der Barrierefreiheit von Webseiten helfen können. Diese bieten oft kostenlose oder subventionierte Beratungs- und Schulungsangebote an.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein bedeutendes Gesetz, das ab 2025 die digitale Barrierefreiheit für viele Webseiten und Anwendungen in Deutschland vorschreibt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Die Umsetzung des BFSG trägt nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten bei, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit und stärkt die Markenreputation.

Unternehmen können zudem von Förderprogrammen profitieren, die sie bei der Einhaltung der neuen Standards unterstützen. Das BFSG fördert somit Chancengleichheit und Inklusion, was sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für Unternehmen zahlreiche Vorteile bringt.

 

 

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