Cookie Consent Manager für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe

Das optimale Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe

Entdecken Sie CCM19, den führenden Cookie Consent Manager, maßgeschneidert für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe. Perfekte Datenschutzlösung! Optimieren Sie Ihre Webseite mit unserem spezialisierten Cookie Consent Manager, entwickelt für die Bedürfnisse der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe. Zuverlässiger Support inklusive!

Mit CCM19 können Sie:

Die Einwilligung Ihrer Besucher sicher abholen.
Cookie Banner in jedes System integrieren.
Die üblichen DSGVO-Probleme elegant umschiffen.
Auf unseren freundlichen & deutschsprachigen Support vertrauen!

Nutzen Sie CCM19 jetzt und erleben Sie, wie einfach DSGVO-Compliance sein kann! 14 Tage kostenlos im Free Account testen. Sie nutzen noch keinen Cookie Banner? Dann testen Sie Ihre Website mit unserem Online-Scanner der Ihnen direkt Auskunft gibt ob ein Banner notwendig ist.

Jetzt CCM19 kostenfrei testen! Eigene Webseite überprüfen.

CCM19 Cookie Consent Manager für #branchename#

CCM19 hilft bereits 191.651 Webseiten bei der Erfüllung von DSGVO, TDDDG & Co.

CCM19 Logo Banner Eine Auswahl unserer Cookie Consent Kunden

Eine Auswahl aus Ihrer Branche Behinderten- und Suchtkrankenhilfe

Cookie Consent Manager CCM19 - Sicherheit

Daten DSGVO-konform speichern

CCM19 speichert die Daten aus Sicherheitsgründen nur auf Servern, die:

  1. innerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO, und zwar ausschließlich in Deutschland, liegen.
  2. nicht bei einem der großen Cloud-Provider, von Unternehmen aus den USA, gehostet werden.

Auch wenn derzeit der Privacy Shield 2.0 gilt, ist es auf Dauer fraglich, ob personenbezogene Daten rechtswirksam in die USA übertragen werden dürfen. Dies bedeutet schlicht: Man sollte dauerhaft keine außereuropäischen Anbieter nutzen, die derartige Daten speichern.

Hinzu kommt, dass der sogenannte Cloud Act, der es den US-Behörden ermöglicht selbst dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu nehmen, wenn die Speicherung gar nicht in den USA erfolgt. Sprich: Auch wenn die Server der amerikanischen Cloud-Anbieter in Deutschland stehen, besteht dennoch die Möglichkeit eines Durchgriffs durch die US-Behörden.

Dadurch erscheint es derzeit fraglich, ob es dauerhaft datenschutzkonform ist, personenbezogene Daten wie Consent-Daten direkt auf Servern von US-amerikanischer Anbietern zu speichern. Deshalb verzichten wir von CCM19 im Interesse unserer Besucher dauerhaft auf entsprechende Anbieter – wir nutzen nur Speichermöglichkeiten von deutschen Unternehmen in Deutschland.

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Erfüllung der Dokumentationspflicht

Aus der DSGVO ergibt sich eine Dokumentationspflicht auch für Anbieter aus der Branche Behinderten- und Suchtkrankenhilfe für die Speicherung der gegebenen Zustimmung(en). Man muss als Website-Betreiber demnach jederzeit nachweisen können, dass Besucher X den Consent Y gegeben hat. Dies wird idealerweise in einem durchsuchbaren Logfile festgehalten, so dass der Betreiber den Consent jederzeit nachprüfen kann.

In Art. 5 Abs. 2 DSGVO wird die ,,Rechenschaftspflicht" definiert. Verantwortliche müssen die Einhaltung bestimmter Datenschutzgrundsätze, für die sie verantwortlich sind, nachweisen können. Art. 24 Abs.1 DSGVO spezifiziert, dass Verantwortliche verpflichtet sind, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-gemäß erfolgt.

Damit fallen leider schon sehr viele einfache Cookie Banner Skripte hintenüber: Ein entsprechendes Logfile, das angemessen anonymisiert ist und erst im Augenblick der Anfrage mit Hilfe des Anfragenden deanonymisiert werden kann, ist meist nicht verfügbar.

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CCM19 Cookie Consent Log

Banner CCM19 Aktivierung

Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe

Das Herzstück von CCM19 für Ihre Behinderten- und Suchtkrankenhilfe Webseite, Onlineshop oder sonstige Applikation - der Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe. Mit diesem Banner realisieren Sie auf Ihrer Webseite die notwendige Zustimmung zum Setzen von diversen Cookies und zum ausführen von (Tracking)Skripten.

In dem animierten Bild sehen Sie den Cookie Banner in Aktion. Im ersten Fenster gibt es drei Möglichkeiten, die vorgeschrieben sind: Ablehnen, Informationen und Akzeptieren. Jeder Button ist einzeln (de)aktivierbar und als Betreiber haben Sie die Möglichkeit, diese individuell zu bearbeiten und zu gestalten.

Mit dem Banner wird der Consent gesetzt, den Sie als Betreiber auch dokumentieren müssen. Die Consents werden in anonymisierter Form verschlüsselt gespeichert. Ein AVV ist daher nicht zwingend erforderlich, wir bieten ihn natürlich dennoch an.

Das Protokoll ist selbstverständlich dauerhaft in der Administration einsehbar.

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Funktioniert in jedem System

Das CCM19 Cookie Consent Tool für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe funktioniert in jedem Content Management- oder Shopsystem und kann individuell auch an die speziellsten Herausforderungen angepasst werden.

Wichtig ist nur, dass das CCM19 Skript als erstes in der Seite integriert wird – vor allen anderen Skripten. Nahezu alle Anbieter ermöglichen dies.

Natürlich können Sie CCM19 auch für moderne Headless Strukturen und Umsetzungen nutzen, ebenso für Single Page Webseiten. Nach dem Consent werden ohne Reload alle Skript-Elemente aktiviert.

Für CCM19 ist es unerheblich welche Programmiersprache Ihr CMS oder Shopsystem verwendet. Da CCM19 im Browser und nicht auf dem Server ausgeführt wird, funktioniert es immer!

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Settings

Häufig gestellte Fragen zum Thema Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe

  • Was ist mit Impressionen oder Aufrufe gemeint?
    Wir unterscheiden zwischen den Einblendungen des Cookie-Banners und den Aufrufen des Skriptes: Das Banner wird von den Besuchern der Webseite meist nur einmal beim Betreten der Seite aufgerufen. Nachdem der User sich entschieden hat, Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen, wird das Banner nicht mehr angezeigt.
    Das Skript von CCM19 wird dagegen häufiger aufgerufen, weil es bei jedem Seitenaufruf geladen wird; egal, ob das Banner angezeigt wird oder nicht. Das entspricht im Prinzip den Impressionen einer Seite. Dieser Wert ist ausschlaggebend für die Tarife.

    Der Grund: Bei jedem Aufruf muss gecheckt werden, ob ein Consent besteht, sich in der Zwischenzeit auf Anbieterseite etwas geändert hat usw. Dies erfordert den laufenden Abgleich, also die Aktivität von CCM19. Besucher können ja durchaus auch nach Monaten wiederkommen, dann muss der Consent abgeglichen werden und gespeichert sein.

  • Was ist Unterschied zwischen Download- und Nicht-Download Version?
    Wenn Sie "Download" im Tarif auswählen, bekommen Sie die komplette Software als Downloadpaket zur Verfügung gestellt, Sie können diese dann auf Ihrem Server installieren und von dort aus betreiben. Falls Sie keinen Download auswählen, läuft die Software auf den speziell optimierten Servern von CCM19. In der Cloudversion bleiben alle technischen Hürden in der Hand von CCM19, die Integration ist wesentlich einfacher.
    Die Downloadvariante kommt dann für Sie in Frage, wenn Sie a) die technischen Fähigkeiten für die Installation von PHP Software besitzen und b) das auch wollen oder müssen. Alle anderen nutzen am besten die normale Cloud Variante.

    Die Downloadversion unterscheidet sich also in einem wesentlichem Punkt von der normalen Version:
    1. Sie bekommen die komplette Kontrolle über alle Daten! Müssen aber auch alles selber installieren.
  • Gibt es eine Mindestlaufzeit bzw. Kündigungsfristen für CCM19?
    In den Tarifen gibt es keine langen Kündigungsfristen. Die Laufzeit beträgt einen Monat oder 1 Jahr - je nachdem welche Option Sie gewählt haben und Sie können bis 1 Tag vor Ende der Laufzeit kündigen. Die Mindeslaufzeit ist letztlich die Laufzeit der ausgewählten Tarifoptionen - monatlich oder jährlich. Unabhängig von der gewählten Laufzeit verlängert sich der jeweilige Vertrag nach Ablauf der ersten Laufzeit jeweils auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von eine der Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung nach Verlängerung des Vertrages ist dann stets unter Einhaltung einer Frist von einem Monat für beide Seiten zulässig. Die Zahlintervalle bleiben wie gewählt bestehen.
  • Stellen Sie nach Kauf des Produkts eine offizielle Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus?
    Selbstverständlich bekommen Sie eine ordentliche Rechnung mit ordnungsgemäß ausgewiesener USt. Wir arbeiten als deutsches Unternehmen nach deutschem Recht.
  • Was passiert, wenn das Limit der Seitenaufrufe überschritten wird?
    Wenn das Limit der Aufrufe erreicht ist, wird die Maske temporär deaktiviert, Sie bekommen aber natürlich vorher 2-3 Warn E-Mails mit entsprechenden Hinweisen. Wenn Sie entweder den Tarif manuell hochsetzen oder der jeweilige Monat vorbei ist beginnt der Counter wieder bei 0 und die Maske erscheint wieder. Ein automatisches Upgrade oder weitere Kosten entstehen nur wenn Sie den Gleittarif explizit freigeschaltet haben. In dem Fall rutschen Sie automatisch in den nächst höheren Tarif. Sie behalten auf jeden Fall immer die Kontrolle!
  • Wo stehen die Server von CCM19, wo findet die Datenverarbeitung statt?
    Alle unsere Server stehen in Limburg, Deutschland bei der OVH GmbH oder bei ALL-INKL.COM, Neue Medien Münnich in Dresden. Wir setzen für die gesamte technische Umsetzung von CCM19 keine Cloud Anbieter aus den USA oder aus anderen unsicheren Drittländern ein. OVH ist einer der weltweit größten Serveranbieter für innovative und agile Unternehmen. Mit dem Hauptsitz in Frankreich unterliegt OVH vollständig den Regeln der DSGVO. ALL-INKL.COM ist einer der serviceorientiertesten Provider Deutschlands und verfügt über eine angemessene Infrastruktur, um auch größte Anforderungen zu erfüllen.
  • Ist CCM19 für jedes System verfügbar?
    Die Full Service Variante funktioniert überall, wo Sie Javascript einbinden können, also überall dort, wo Sie z. B. auch Google Analytics einbinden können. Unterm Strich - ja, überall.
  • Kann man CCM19 auch mit Wordpress betreiben?
    Unser Tool ist komplett unabhängig vom verwendeten CMS einsetzbar und funktioniert entsprechend auch gut mit Wordpress. Eine Einbindungsanleitung explizit für Wordpress finden Sie hier: https://www.docs.ccm19.de/integrationen/ccm19-wordpress/
  • Wo finde ich eine Feature-Übersicht?
    Eine Übersicht über die wichtigsten Features finden Sie auf unsere Seite Produkte und Features.
  • Gibt es irgendwelche technische Abhängigkeiten?
    Kurz gesagt: Nein. Es wird KEIN Framework wie jquery oder Sonstiges benötigt, CCM19 funkktioniert mit plain Javascript unter allen Rahmenbedindungen.

Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe in 5 Minuten integriert!

Was unsere Kunden sagen!

rg
Ralf G.
5 Sterne

"Weltklasse Service, schnell und immer sehr freundlich auch bei einem Gratis Tarif. Stehen auch bei Fragen und Problemen bei Einbindung der Dienste immer zur Verfügung. Nur zu Empfehlen!"

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Doris Patra
5 Sterne

"Hervorragender Service, sehr freundliche Mitarbeiter und ein Cookie-Banner, welches man auch optisch an das eigene CI anpassen kann. Mir wurde direkt mit einer individuellen CSS-Anpassung geholfen. Einfach top! Kann ich absolut weiterempfehlen!"

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2bits GMbH
5 Sterne

"Sehr zu empfehlen! Die Lösung und der Service sind Top. Immer freundlich, hilfsbereit und kompetent."

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Christian M
5 Sterne

"...durchdachtes UI und Installation auf eigenem Server. Ein unheimlich netter und hilfreicher Support! ..."

iam
interact!
5 Sterne

"...Neben der Plattformunabhängigkeit, der Einfachheit der Integration und dem Funktionsumfang sind v.a. der superschnelle und kompetente Support, der weit über das nornmale Maß hinaus geht, hervorzuheben. Wir sind sehr zufrieden mit der Lösung - volle Empfehlung"

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Petra Schiele
5 Sterne

"Wir haben die Download-Version im Einsatz. Das Tool ist einfach zu bedienen und es gibt ständig interessante Weiterentwicklungen.
Bei Fragen oder Problemen hilft der Service schnell, unkompliziert und kompetent weiterl"

Ratings und Bewertungen von Google, OMRReviews, Capterra und anderen.



Eine Auswahl unserer Cookie Consent Kunden Eine Auswahl unserer Cookie Consent Kunden

Warum der richtige Cookie Consent Manager für die Behinderten- und Suchtkrankenhilfe unverzichtbar ist

Cookie Consent Manager sind ein wesentlicher Bestandteil des Online-Präsenzmanagements, insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe. Organisationen, die in diesem Sektor tätig sind, stehen vor der Herausforderung, Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit in Einklang zu bringen, während sie gleichzeitig gesetzliche Anforderungen erfüllen. CCM19 bietet eine Lösung, die speziell darauf abzielt, diese Herausforderungen effektiv zu bewältigen.


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Wie CCM19 die Datenschutzanforderungen in der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe erfüllt

In der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe ist es essenziell, einen Cookie Consent Manager einzusetzen, der sowohl der DSGVO als auch dem TDDDG entspricht. CCM19 speichert Nutzerdaten ausschließlich auf Servern in Deutschland, womit keine Abhängigkeit von US-Anbietern wie AWS oder Google Cloud besteht. Diese Unabhängigkeit ist besonders wichtig, um die Souveränität und Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

CCM19 hebt sich durch seine benutzerfreundliche Gestaltung hervor – mit einer klaren Kommunikation, anpassbaren Bannern und einer intuitiven Bedienoberfläche. Dabei bleibt die Plattform flexibel und passt sich stetig ändernden gesetzlichen Bestimmungen an, um Ihrer Organisation in der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe maximale Sicherheit zu bieten.


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Anpassung und Flexibilität mit CCM19

Ein CCM muss flexibel genug sein, um auf individuelle Anforderungen eingehen zu können. CCM19 erlaubt es, vollständig angepasste Zustimmungs-Banner zu erstellen, die exakt die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe in der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe ansprechen. Ob es sich dabei um ein Privacy Banner oder eine Privacy Wall handelt, CCM19 bietet die Möglichkeit, jedes Element nach Belieben zu konfigurieren.

Darüber hinaus unterstützt CCM19 die Einhaltung der DSGVO durch das Bereitstellen von durchsuchbaren Logfiles. Dieses Feature ermöglicht es Ihnen, den Nachweis der Nutzereinwilligung effizient und zuverlässig zu führen.


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Verbesserung der Nutzererfahrung und des Vertrauens

Die Einbindung eines professionellen Cookie Consent Managers wie CCM19 kann das Vertrauen der Nutzer in Ihrer Behinderten- und Suchtkrankenhilfe-Webseite signifikant steigern. Eine transparente Kommunikation darüber, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, schützt nicht nur Ihre Marke, sondern verwandelt Datenschutz auch in einen Wettbewerbsvorteil.

Mit CCM19 können Sie Ihre Nutzer genau darüber aufklären, welche Datenverarbeitungsdienste zum Einsatz kommen. Dies geschieht durch detaillierte Informationen und granulare Einstellungsmöglichkeiten, die eine fundierte Zustimmung der Nutzer ermöglichen. Mit einer umfangreichen Service-Datenbank bietet CCM19 zudem vordefinierte Datenschutz-Templates, die leicht in Ihre Datenschutzrichtlinien integriert werden können.


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Warum CCM19 die Wahl für die Behinderten- und Suchtkrankenhilfe ist

CCM19 wird bereits von über 173.114 Seitenbetreibern, einschließlich vieler im Bereich der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe, genutzt. Die Popularität von CCM19 liegt nicht nur in seiner rechtlichen Sicherheit und hohen Zustimmungsraten begründet, sondern auch in seinem umfassenden Support und der Möglichkeit, die Plattform vollständig an individuelle Bedürfnisse anzupassen.

Indem CCM19 die Dokumentationspflichten nach DSGVO erfüllt und gleichzeitig eine hohe Anpassungsfähigkeit bietet, stellt es ein unverzichtbares Tool für jede Organisation im Bereich der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe dar, die ihre Online-Präsenz rechtskonform und nutzerfreundlich gestalten möchte.


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