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DSGVO-konform:
Ein umfassender Überblick für Unternehmen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union stellt sicher, dass personenbezogene Daten auf transparente und sichere Weise verarbeitet werden. Unternehmen, die in der EU tätig sind oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen zwingend DSGVO-konform sein, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen und das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die DSGVO-konforme Gestaltung Ihrer Website und Geschäftsprozesse. Wir beleuchten die Rolle des Cookie Banners und die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, die Sie kennen sollten, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

Mit praktischen Tipps und einer ausführlichen Checkliste unterstützen wir Sie dabei, DSGVO-konform zu werden und Ihre Datenverarbeitungsprozesse entsprechend anzupassen.

 

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Was ist die DSGVO und warum ist sie wichtig?

Die DSGVO, die seit Mai 2018 in Kraft ist, stellt einen umfassenden Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU dar. Sie zielt darauf ab, die Privatsphäre der Bürger zu schützen und Unternehmen dazu zu verpflichten, verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten umzugehen.

Die Einhaltung der DSGVO ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden und Partner in die Integrität eines Unternehmens.

Wer muss die DSGVO einhalten?

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig von seinem Standort, muss die DSGVO einhalten.

Dies gilt für alle Arten von Organisationen, von Kleinunternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen. Nichtkonformität kann zu empfindlichen Geldstrafen führen, die bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro betragen können.

Welche Daten fallen unter die DSGVO?

Die DSGVO gilt für alle personenbezogenen Daten, d. h. alle Informationen, die eine Einzelperson direkt oder indirekt identifizieren können. Dies umfasst alles von Namen und Adressen bis hin zu IP-Adressen und Standortdaten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Umgang mit diesen Daten den Regeln der DSGVO entspricht.

Grundprinzipien der Datenverarbeitung unter der DSGVO

Die DSGVO legt klare Grundsätze für die Datenverarbeitung fest, einschließlich Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit. Jedes Unternehmen muss diese Prinzipien verstehen und umsetzen, um DSGVO-konform zu sein.

Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datenabsicherung

Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen. Dies umfasst alles von verschlüsselten Datenspeichern bis hin zu sicheren Verarbeitungsprozessen und regelmäßigen Sicherheitsaudits.

 

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Welche grundlegenden Anforderungen gibt es an Unternehmen, um DSGVO-konform zu sein?

DSGVO-konform zu sein bedeutet, dass ein Unternehmen vollständig die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung erfüllt. Dies beinhaltet eine Vielzahl von Praktiken, Richtlinien und Verfahren. Alles ist darauf ausgerichtet, den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und die Rechte der Besucher zu stärken.

Für eine Einhaltung der DSGVO erfordert es unter anderem:

1. Rechtmäßige Verarbeitung:

Das Prinzip der rechtmäßigen Verarbeitung besagt, dass personenbezogene Daten nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und auf faire Weise verarbeitet werden dürfen. Dies bedeutet, dass jede Form der Datenverarbeitung eine solide rechtliche Grundlage benötigt. Solche Grundlagen können sein:

  • Ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person
  • Erfüllung eines Vertrags
  • Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
  • Schutz lebenswichtiger Interessen
  • Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse
  • Verfolgung legitimer Interessen des Verarbeiters oder eines Dritten

Organisationen müssen den Zweck der Datenerhebung klar angeben und sicherstellen, dass die Verarbeitung nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich ist. Die rechtmäßige Verarbeitung schützt die Grundrechte der betroffenen Personen und stellt sicher, dass ihre Daten nicht ohne eine gültige, rechtliche Grundlage verarbeitet werden. Dies ist ein zentrales Element der DSGVO-Konformität.

2. Transparenz:

Um DSGVO-konform zu sein, müssen Unternehmen das Prinzip der Transparenz beachten. Das bedeutet, dass sie klar und offen über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren müssen. Jede Information, Kommunikation oder Anfrage zur Datenverarbeitung sollte leicht zugänglich und verständlich sein, in klarer und einfacher Sprache.

Besonders wichtig ist dieses Prinzip beim Einholen der Einwilligung und beim Bereitstellen von Informationen über die Rechte der betroffenen Personen. Transparenz bedeutet, dass Unternehmen folgende Informationen offenlegen müssen:

  • Identität des Verantwortlichen
  • Zweck der Datenverarbeitung
  • Empfänger der Daten
  • Rechte der betroffenen Personen, einschließlich des Zugriffs auf ihre Daten und deren Berichtigung oder Löschung

3. Zweckbindung:

Das Prinzip der Zweckbindung stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur für klar definierte und rechtmäßige Zwecke erhoben und verwendet werden. Sobald dieser Zweck erfüllt ist oder sich ändert, dürfen die Daten nicht ohne eine neue rechtliche Grundlage weiterverarbeitet werden.

Organisationen müssen angeben, warum sie die Daten sammeln und dies transparent machen. Das bedeutet, dass Daten nicht für andere als die ursprünglich festgelegten Zwecke genutzt werden dürfen. Die Zweckbindung schützt Personen davor, dass ihre Daten für unerwartete oder nachteilige Zwecke verwendet werden.

Dieses Prinzip fördert das Vertrauen, indem es für eine klare und vorhersehbare Verarbeitung personenbezogener Daten sorgt. Kurz gesagt, die Zweckbindung stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur so lange und in dem Umfang verarbeitet werden, wie es zur Erfüllung des spezifischen, rechtmäßigen Zwecks notwendig ist.

4. Datenminimierung:

Das Prinzip der Datenminimierung besagt, dass nur die personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden dürfen, die für den festgelegten Zweck wirklich notwendig sind. Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, welche Daten sie tatsächlich benötigen, um ihre Ziele zu erreichen.

Überflüssige Informationen, die nicht für den beabsichtigten Zweck relevant sind, sollten vermieden werden. Die Einhaltung der Datenminimierung hilft, das Risiko von Datenschutzverletzungen zu reduzieren und die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen.

Dieses Prinzip zwingt Unternehmen auch dazu, ihre Datenverarbeitungspraktiken regelmäßig zu überprüfen und zu bewerten, um sicherzustellen, dass nicht mehr Daten gesammelt oder gespeichert werden als unbedingt nötig. Durch die Begrenzung der Datenerhebung und -verarbeitung auf das notwendige Minimum fördert die Datenminimierung eine verantwortungsvolle Datenverwaltung und stärkt das Vertrauen der Nutzer in die datenverarbeitenden Stellen.

5. Richtigkeit:

Das Prinzip der Richtigkeit verlangt, dass personenbezogene Daten genau und - wo notwendig - aktuell gehalten werden müssen. Unternehmen sind verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ungenaue oder veraltete Daten schnell gelöscht oder berichtigt werden.

Das bedeutet, dass Unternehmen Verfahren einrichten müssen, die die Genauigkeit und Aktualität der Daten gewährleisten. Fehlerhafte Daten können zu falschen Entscheidungen führen, die nachteilige Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben können.

Indem Unternehmen sicherstellen, dass ihre Daten korrekt sind, stärken sie das Vertrauen der Nutzer in ihre Datenverarbeitungspraktiken. Dies fördert eine verantwortungsvolle und rechtskonforme Datenverwaltung.

Kurz gesagt, das Prinzip der Richtigkeit betont die Wichtigkeit, präzise Datenbestände zu pflegen, um den Schutz und die Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.

6. Speicherbegrenzung:

Das Prinzip der Speicherbegrenzung besagt, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für den Verarbeitungszweck notwendig ist. Nach dieser Zeit müssen die Daten entweder gelöscht oder anonymisiert werden, es sei denn, es gibt rechtliche Gründe für eine längere Aufbewahrung.

Organisationen müssen klare Richtlinien und Verfahren zur Datenspeicherung festlegen. Diese Richtlinien sollten festlegen, wie lange Daten aufbewahrt werden und wie die Löschung oder Anonymisierung erfolgt.

Die Einhaltung der Speicherbegrenzung stellt sicher, dass personenbezogene Daten nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Dies schützt die Privatsphäre der betroffenen Personen und reduziert das Risiko von Datenschutzverletzungen.

Dieses Prinzip fördert zudem eine effiziente Datenverwaltung und stärkt das Vertrauen der Nutzer, indem es zeigt, dass Organisationen verantwortungsbewusst mit ihren Daten umgehen.

Die Speicherbegrenzung sorgt dafür, dass personenbezogene Daten nur so lange wie nötig gesammelt und gespeichert werden.

7. Integrität & Vertraulichkeit:

Der Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit besagt, dass personenbezogene Daten sicher verarbeitet werden müssen, um sie vor:

  • unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung
  • Verlust
  • Zerstörung
  • Schädigung

zu schützen.

Unternehmen sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur von autorisiertem Personal für festgelegte Zwecke verarbeitet werden und vor Sicherheitsverletzungen geschützt sind.

Das bedeutet, dass Unternehmen in die Sicherheit ihrer Systeme und Datenverarbeitungspraktiken investieren müssen. Dies kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:

  • Verschlüsselung der Daten
  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen
  • Zugriffskontrollen zur Beschränkung des Datenzugriffs
  • Schulungen der Mitarbeiter zum Datenschutz

Dieser Grundsatz betont die Bedeutung der Datensicherheit als wesentlichen Bestandteil des Datenschutzes und der DSGVO-Konformität.

8. Rechenschaftspflicht:

Die Leitlinie der Rechenschaftspflicht beschreibt die Verpflichtung von Organisationen, nicht nur die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten, sondern auch nachweisen zu können, dass diese Einhaltung in allen Phasen der Datenverarbeitung erfolgt.

Zu den Schlüsselelementen der Rechenschaftspflicht gehören:

  • Durchführung regelmäßiger Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Benennung eines Datenschutzbeauftragten (falls erforderlich)
  • Einrichtung von Prozessen für die Handhabung von Datenpannen
  • Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
  • Nachverfolgung und Verwaltung der Zustimmung zur Datenverarbeitung
  • Sicherstellung eines hohen Maßes an Datenschutz bei allen Verarbeitungstätigkeiten

Die Rechenschaftspflicht fördert eine Kultur des Datenschutzes innerhalb von Unternehmen. Sie ermutigt dazu, proaktive Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO zu ergreifen und ihre Verantwortung gegenüber den Datenschutzbehörden und den betroffenen Personen transparent zu machen. Die Leitlinie stellt sicher, dass Datenschutz in den Geschäftsabläufen verankert ist und Organisationen für die Einhaltung der Datenschutzprinzipien verantwortlich sind.

9. Einhaltung der Rechte betroffener Personen:

Die Einhaltung der Rechte betroffener Personen stellt sicher, dass Individuen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben. Dies beinhaltet eine Reihe von Rechten, die Organisationen respektieren müssen, um den Datenschutz und die Privatsphäre der Einzelpersonen zu gewährleisten. Zu diesen Rechten gehören:

  • Recht auf Auskunft: Personen können Informationen darüber anfordern, welche Daten über sie gesammelt wurden.
  • Recht auf Berichtigung: Unrichtige Daten müssen korrigiert werden.
  • Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"): Personen können die Löschung ihrer Daten verlangen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Personen können die Verarbeitung ihrer Daten einschränken lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Personen können ihre Daten in einem gängigen Format erhalten und an einen anderen Anbieter übertragen.
  • Recht auf Widerspruch: Personen können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen.
  • Recht, nicht ausschließlich einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling unterworfen zu werden: Personen dürfen nicht nur durch automatisierte Prozesse beurteilt werden.

Organisationen sind verpflichtet, Mechanismen einzurichten, die es den betroffenen Personen leicht machen, ihre Rechte auszuüben, und müssen Anfragen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens beantworten. Die Einhaltung dieser Rechte erfordert eine transparente Kommunikation und Verfahren zur Verarbeitung von Anfragen der betroffenen Personen.

Um DSGVO-konform zu sein, müssen Unternehmen nicht nur diese Anforderungen erfüllen, sondern auch fortlaufend überwachen, bewerten und aktualisieren, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist notwendig, um mit den sich ändernden Vorschriften und besten Praktiken Schritt zu halten. Die Einhaltung der DSGVO ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein kontinuierlicher Prozess der Bewertung, Anpassung und Verbesserung der Datenschutzpraktiken.

Rechtliche Grundlagen für eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung

Die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO sind in Artikel 6 festgelegt. Diese Grundlagen stellen sicher, dass jede Datenverarbeitung legitim, fair und transparent erfolgt. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen:

  • Einwilligung: Personen müssen ausdrücklich und freiwillig zustimmen, dass ihre Daten für spezifische Zwecke verwendet werden dürfen. Die Einwilligung muss aktiv erfolgen (z. B. durch Ankreuzen eines Kästchens) und kann jederzeit widerrufen werden.
  • Vertragserfüllung: Daten dürfen verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung eines Vertrags notwendig ist, an dem die betroffene Person beteiligt ist (z. B. Online-Kauf, Buchung).
  • Rechtliche Verpflichtung: Datenverarbeitung ist erlaubt, wenn sie notwendig ist, um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen (z. B. Steuerpflichten, Arbeitsrecht).
  • Lebenswichtige Interessen: Daten können verarbeitet werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen Person zu schützen (z. B. medizinische Notfälle).
  • Öffentliches Interesse oder Ausübung öffentlicher Gewalt: Daten dürfen verarbeitet werden, wenn dies notwendig ist für Aufgaben im öffentlichen Interesse oder zur Ausübung öffentlicher Gewalt (z. B. staatliche Funktionen, öffentliche Sicherheit).
  • Berechtigte Interessen: Datenverarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Verfolgung berechtigter Interessen des Unternehmens oder eines Dritten notwendig ist, solange diese Interessen nicht die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen (z. B. IT-Sicherheit, Betrugsprävention).

Für besonders sensible Daten (z. B. ethnische Herkunft, politische Meinungen, Gesundheitsdaten) gelten strenge Anforderungen gemäß Artikel 9 der DSGVO.

Die Wahl der richtigen rechtlichen Grundlage hängt von den spezifischen Umständen ab. Es liegt in der Verantwortung des Verarbeiters, die angemessene rechtliche Grundlage sorgfältig zu bestimmen und zu dokumentieren.

Der Google Consent Mode v2 wurde aufgrund der DSGVO und neuer EU-Vorgaben wie dem Digital Markets Act (DMA) entwickelt, um spezifische Betriebs- und Compliance-Anforderungen zu erfüllen - insbesondere im Hinblick auf personalisierte Werbung. Der Consent Mode v2 ist seit März 2024 verpflichtend, wenn weiterhin Dienste wie Google Ads oder Google Analytics 4 genutzt werden sollen. Den Google Consent Mode gibt es in zwei Varianten: "Basic Mode" und "Advanced Mode".

Im Basic Mode werden Daten wie gehabt nur gesendet, wenn Nutzer ihre Zustimmung geben. Der Advanced Mode hingegen ermöglicht auch ein cookiefreies Tracking für Nutzer, die ihre Zustimmung nicht gegeben haben. Dieses Tracking erfolgt durch sogenannte Pings, die keine personenbezogenen Daten enthalten. Das Ziel des Advanced Mode ist es, die Datenerhebungslücken zu schließen, die durch eine verweigerte Zustimmung der Nutzer entstehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Consent Mode einen regulären Cookie-Banner nicht ersetzt, sondern lediglich ergänzt - die Verantwortung für das Einholen der Zustimmung bleibt beim Betreiber der Website. So oder so ist der Google Consent Mode v2 nicht die einzige Maßnahme, die ergriffen werden muss, um im Jahre 2024 vollständige DSGVO-Konformität zu erreichen.

Der Google Consent Mode v2 zielt also darauf ab, die DSGVO-Konformität zu verbessern, indem er Ihnen Flexibilität bei der Anpassung ihrer Datenerfassungspraktiken bietet, abhängig von der Zustimmung der Nutzer. Es wird empfohlen, dass Unternehmen diesen neuen Modus sorgfältig prüfen und gegebenenfalls die Datenschutzrichtlinien aktualisieren, um Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen nachzukommen.

Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie den Google Consent Mode V2 schnell und einfach mit CCM19 einrichten können.

 

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Ein Cookie-Banner spielt eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der DSGVO, indem es die Transparenz und Kontrolle der Nutzer über ihre personenbezogenen Daten verbessert. Hier sind einige Faktoren, wie ein Cookie-Banner bei der DSGVO-Konformität hilft:

1. Informierte Zustimmung:

Website-Besucher müssen vollständig und klar über die Verwendung von Cookies informiert werden, bevor diese auf ihrem Gerät platziert werden. Dies umfasst:

  • Arten der verwendeten Cookies
  • Zweck der Cookies (z. B. Analyse, Werbung)
  • Wer die Daten sammelt und wie lange die Cookies auf dem Gerät bleiben

Die Einwilligung muss freiwillig und spezifisch sein, und Nutzer müssen die Möglichkeit haben, ihre Zustimmung für verschiedene Arten von Cookies getrennt zu erteilen oder zu verweigern. Zudem muss die Zustimmung einfach widerrufen werden können.

2. Wahlmöglichkeit & Kontrolle:

Besucher müssen eine echte Wahl haben, ob und wie ihre Daten durch Cookies gesammelt und verwendet werden. Dies fördert das Vertrauen der Nutzer und stellt sicher, dass die Websitebetreiber die DSGVO-Anforderungen erfüllen.

3. Transparenz:

Nutzer müssen klar und verständlich über die Verwendung von Cookies informiert werden. Dies beinhaltet:

  • Wie Cookies eingesetzt werden
  • Zweck der Cookies
  • Wer die Daten sammelt
  • Wie lange die Cookies aktiv bleiben

Informationen sollten leicht zugänglich und in verständlicher Sprache präsentiert werden.

4. Dokumentation der Zustimmung:

Websites müssen nachweisen können, dass ein Besucher seine Zustimmung zur Verwendung von Cookies gegeben hat. Dies umfasst die Speicherung von Informationen darüber, wann und wie die Zustimmung erteilt wurde, sowie Details zu der Zustimmung selbst.

5. Anpassung an gesetzliche Änderungen:

Webseiten-Betreiber müssen ihre Datenschutzpraktiken kontinuierlich überwachen und bei Bedarf aktualisieren, um mit neuen Gesetzgebungen Schritt zu halten. Dies zeigt die Verpflichtung zum Schutz der Privatsphäre und minimiert das Risiko rechtlicher Konsequenzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die bloße Anzeige eines Cookie-Banners nicht automatisch die Einhaltung der DSGVO garantiert. Die Gestaltung und Funktionalität des Banners sowie die Art und Weise, wie Zustimmungen eingeholt und verwaltet werden, sind entscheidend für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Ansatz zur Einholung und Verwaltung von Zustimmungen den strengen Anforderungen der DSGVO entspricht, einschließlich der Möglichkeit für Nutzer, ihre Zustimmung zu widerrufen.

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Wir glauben, dass Datenschutz nicht auf Kosten der Nutzererfahrung gehen sollte. Deshalb wurde CCM19 mit Blick auf Ihre Besucher entwickelt. Ein klares, ansprechendes sowie anpassbares Design und intuitive Steuerungselemente sorgen dafür, dass Ihre Nutzer ihre Datenschutzeinstellungen mühelos verwalten können. Dies wiederum erhöht die Akzeptanz und das Vertrauen in Ihre Website.

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CCM19 unterstützt Sie dabei, eine transparente Kommunikation über die Nutzung von Cookies und Tracking-Technologien zu führen. Dies fördert nicht nur das Vertrauen Ihrer Nutzer, sondern stellt auch sicher, dass Sie die strengen Anforderungen der DSGVO erfüllen.

Zukunftssicher durch regelmäßige Updates:

Der Datenschutz unterliegt einem ständigen Wandel. Mit regelmäßigen Updates wird sichergestellt, dass Ihr Cookie-Banner immer die neuesten gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit CCM19 sind Sie nicht nur heute, sondern auch in Zukunft auf der sicheren Seite.

Effiziente Datenverwaltung und -analyse:

Mit CCM19 erhalten Sie detaillierte Einblicke in die Präferenzen Ihrer Nutzer. Dies ermöglicht Ihnen eine effiziente Verwaltung der Zustimmungen und stellt gleichzeitig sicher, dass Sie nur Daten erfassen, die wirklich benötigt werden. So können Sie datenschutzkonform agieren und gleichzeitig wertvolle Erkenntnisse für die Usability Ihrer Website gewinnen.

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